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„Faschistische
Denkweise lebt heute auf“ – über das Fortbestehen der
Nazi-Netzwerke
von Webredaktion am 2. November 2025
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Die Entnazifizierung in
der Bundesrepublik fand praktisch so gut wie nicht statt. Für heute
hat das weitreichende Folgen, vor allem in der gegen Russland
gerichteten Außenpolitik. Zu dieser Erkenntnis kamen die Teilnehmer
einer Podiumsdiskussion in Nürnberg.
Von Astrid Sigena und
Wladislaw Sankin
Erstveröffentlichung am 28.11.2025 auf RT
DE
Bei der Gedenkfeier der Gesellschaft für Deutsch-Russische
Freundschaft (GDRF) anlässlich des 80. Jahrestags der Nürnberger
Prozesse (RT DE berichtete) fand ein Podiumsgespräch mit dem
DDR-Juristen Hans Bauer statt (siehe auch Bericht auf der
Freidenker-Seite).
Bauer war der Stellvertretende
Generalstaatsanwalt in der DDR. In seinen Redebeiträgen am Abend
kritisierte er in Bezug auf das Thema Nürnberg die mangelhafte
Entnazifizierung in der BRD. Als Zeitzeuge wusste er von vielen
interessanten Details zu berichten.
So hatte er selbst den
sowjetischen Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen Roman
Rudenko bei einer Ehrung in der DDR kennengelernt. Bereits während
des Prozesses habe eine sowjetfeindliche Politik die Oberhand
gewonnen, spätestens seit dem Frühjahr 1946 mit Winston Churchills
Rede vom Eisernen Vorhang. Diese sei der Wendepunkt im Verhältnis
zur Sowjetunion gewesen, auch wenn der Kalte Krieg letztendlich schon
mit den Atombombenabwürfen von Hiroshima und Nagasaki begonnen
hätte. Nur dieses eine Verfahren in Nürnberg hätten alle vier
Siegermächte gemeinsam durchgeführt, es seien jedoch 13 weitere
geplant gewesen. Die weiteren Verfahren hätten die Siegermächte
allerdings jeweils getrennt in ihren eigenen Besatzungszonen
veranlasst.
Beide deutsche Staaten seien in der Folgezeit bei
der Aufarbeitung der NS-Verbrechen ganz unterschiedliche Wege
gegangen, wobei die BRD in manchen Bereichen bei der Ahndung der
NS-Verbrechen sehr nachlässig vorgegangen sei. So musste der
Bundesgerichtshof bei den Verfahren gegen DDR-Juristen selbstkritisch
eingestehen, dass in der BRD kein einziger Nazirichter verurteilt
worden sei. Bauer nannte auch Zahlen: Im weitaus bevölkerungstärkeren
Teil Nachkriegsdeutschlands, der BRD, seien nur 7.000
Nationalsozialisten und Kriegsverbrecher verurteilt worden (genau
genommen 6.495), in der kleineren DDR dagegen 13.000, also fast
doppelt so viele. Zudem müsse man einbeziehen, dass der
entsprechende Personenkreis eher in die BRD geflohen als in der DDR
geblieben sei. Wer überhaupt in der BRD angeklagt worden sei, habe
meist eine milde Strafe erhalten. Wenn es überhaupt zu
Gefängnisstrafen gekommen sei, seien die Betreffenden meist nach
kurzer Zeit wieder entlassen worden.
Die Aufarbeitung der
"braunen Pest", so Bauer, sei in der BRD zwar ansatzweise
durchgeführt, aber nie konsequent vorangetrieben worden. Die DDR
habe dagegen noch im Jahr 1987 ein Verfahren gegen einen bis 1986
untergetauchten früheren SS-Mann namens Henry Schmidt geführt. Erst
in den 90er-Jahren habe sich in der BRD diese nachsichtige Haltung
geändert, nachdem viele der mutmaßlichen Täter bereits verstorben
waren. Auch habe man zwar die Verjährungsfrist für Mord aufgehoben,
nicht aber für Totschlag, was eine Aufarbeitung von NS-Verbrechen
ebenfalls erschwert habe. Die Todesstrafe habe man bereits in der
Frühzeit der BRD abgeschafft, was ebenfalls den NS-Tätern zugute
gekommen sei.
Bauer berief sich an dieser Stelle auf einen
niederländischen Forscher und konstatierte, in beiden deutschen
Staaten sei nach dem "Unsere Leute"-Prinzip, die es zu
schützen gegolten habe, verfahren worden. Während jedoch für die
DDR "unsere Leute" die NS-Verfolgten, die Opfer des
NS-Regimes gewesen seien, habe die BRD die NS-Funktionsträger als
"unsere Leute" geschützt. Viele Juristen, die in der
NS-Zeit Unrechtsurteile gesprochen oder anderweitig die
Nationalsozialisten durch ihr juristisches Fachwissen unterstützt
hätten, hätten nach dem Krieg in der BRD weitergemacht. Der Name
Hans Filbinger (in der NS-Zeit ein Marinerichter, der Todesurteile
verhängte) sei da zu erwähnen, aber auch andere.
Bauer
nannte als weiteres flagrantes Beispiel Konrad Adenauers
Kanzleramtsminister Hans Globke, den er einen Schreibtischmörder
hieß. Globke hatte 1936 einen juristischen Kommentar zu den
berüchtigten Nürnberger Gesetzen, die Juden ausgrenzten und
endgültig aus der deutschen Gesellschaft ausschlossen, verfasst. Es
besteht auch der Verdacht, dass er 1941 für den (ab 1939) deutschen
Satellitenstaat Slowakei einen "Kodex des jüdischen Rechts"
erarbeitete, mit dem auch dort die Entrechtung und Enteignung der
Juden eingeleitet wurde.
Da Globke nie Mitglied der NSDAP
gewesen war und Kontakte zu Widerstandskreisen unterhalten hatte,
konnte er seine Karriere nach dem Krieg fortsetzen. Die Protegierung
durch US-amerikanischen Stellvertretenden Chefankläger in Nürnberg
Robert Kempner tat ihr Übriges. So konnte Globke schließlich als
Kanzleramtschef Adenauers "rechte Hand" und "graue
Eminenz" werden. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob der für
Personalfragen zuständige Globke für seinen Kanzler, der als aus
der Weimarer Zeit stammender katholischer Politiker eigentlich
Nazi-Gegner war, die Verbindung mit den überlebenden Funktionseliten
der NS-Zeit herstellte. Nach Ansicht des Historikers und Juristen
Klaus Bästlein, war Globke maßgeblich an der "Renazifizierung
der Bonner Minister-Bürokratie" beteiligt. Zusammen mit seinem
Kanzler trat Globke 1963 mit Erreichen der Altersgrenze für die
Pensionierung in den Ruhestand.
Anlässlich des 75.
Jahrestages der Nürnberger Prozesses hatte der Journalist Florian
Warweg moniert, dass Globkes Porträt noch immer im Bundeskanzleramt
hänge. Vergeblich. Im Januar 2025, als sich die Nürnberger Prozesse
zum 80. Mal jährten, "zierte" Globkes Porträt immer noch
das Bundeskanzleramt, wenn auch um ein "nicht wertendes"
Infoschildchen ergänzt. Während Globke immer noch Träger des
Bundesverdienstkreuzes (als "Großkreuz des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland") ist, entzog Österreich dem 1973
verstorbenen Globke im Jahr 2023 den 1956 verliehenen Orden "Goldenes
Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich".
Deutsches Recht verhindert bisher die Aberkennung von Orden bei
bereits verstorbenen Personen.
Während eine juristische
Aufarbeitung Globkes Wirkens in der NS-Zeit in der BRD durch die
Intervention Adenauers gescheitert war (der berühmte
Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte Globke 1961 wegen Verdachts auf
Mitwirkung am Holocaust an den griechischen Juden anklagen wollen),
hatte die DDR-Justiz Globke 1963 für schuldig erklärt und zu einer
lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Auf den
BRD-Funktionsträger Globke hatte dies jedoch kaum Auswirkungen, wenn
man davon absieht, dass er sich – wohl wegen seiner NS-Verstrickung
– nicht in der Schweiz niederlassen durfte. Zu Lebzeiten Globkes
hielten sein Chef Adenauer sowie der BND und die CIA ihre schützende
Hand über ihn, heute tut die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) dies
immer noch, indem sie den Zugang zu den Globke-Akten streng
reglementiert. Die KAS selbst wiederum spricht verharmlosend von
einem "Mythos Globke-Akten".
Bauer erinnerte in
Nürnberg daran, dass die DDR 1965 das sogenannte Braunbuch
veröffentlicht hatte, das die NS-Vergangenheit vieler BRD-Größen
aufdeckte, irrt jedoch in Bezug auf Globke: Er musste keineswegs
wegen seiner NS-Verstrickung abtreten, sondern wurde mit Erreichen
der Altersgrenze 1963 ordnungsgemäß pensioniert. Damals, als die
DDR ihren Prozess gegen Globke führte, war Bauer noch Student. Sein
damaliger Chef war der Hauptankläger (Generalstaatsanwalt Josef
Streit).
Bauer monierte auch, dass in Nürnberg zwar mit
Wilhelm Keitel der Oberbefehlshaber der Wehrmacht verurteilt wurde,
nicht jedoch die deutsche Wehrmacht als Gesamtheit. Im Gegensatz zur
SS sei die Wehrmacht nicht als verbrecherische Organisation
gebrandmarkt worden. Dies habe gerade in der BRD Folgen gehabt. Die
Wehrmacht habe im Westteil Deutschlands als etwas nahezu Ehrenwertes
gegolten. Und das habe so manchem Auftrieb gegeben, in den
Nachkriegsjahren die Wehrmacht falsch darzustellen und zu
verharmlosen – ein Vorgehen, das bis heute nachwirke. Man habe so
getan, als habe es sich um einen ehrenhaften Kampf gehandelt, einen
Kampf unter militärischen Kollegen. Dabei hätten ohne die Wehrmacht
die nationalsozialistischen Verbrechen gar nicht stattfinden
können.
Dies ist zwar unbestritten. Nur: Eine pauschale
Aburteilung der Wehrmacht wäre schwer möglich gewesen, da die
Mitgliedschaft – im Gegensatz zu SS – abgesehen von
Berufssoldaten nicht freiwillig war und die Nationalsozialisten die
Verweigerung des Kriegsdienstes mit dem Tode bestraften.
Tatsächlich
war die Wehrmacht tief in die nationalsozialistischen Verbrechen
verstrickt, ja sie wären ohne ihre Beteiligung gar nicht möglich
gewesen. Das betrifft das Aushungern der Leningrader Stadtbevölkerung
mit über einer Million ziviler Opfer; dieses wurde durch den
Belagerungsring deutscher und finnischer Truppen, der keine
Lebensmittel mehr in die belagerte Stadt ließ, sowie durch die
Bombardierungen der deutschen Luftwaffe, die die Lager mit
Lebensmittelvorräten zerstörte, absichtlich herbeigeführt. Das
erbarmungslose Bombardieren von Städten wie die Zerstörung
Stalingrads mit 40.000 Opfern an nur einem Tag kommt als weiteres
Generalverbrechen hinzu.
Es waren die Kriegsgefangenenlager
der Wehrmacht, in den gefangene Sowjetsoldaten millionenfach dem
Hunger- und Erfrierungstod ausgesetzt wurden – sei es in den
Durchgangslagern in Frontnähe oder in den festen
Kriegsgefangenenlagern in der Heimat. Wehrmachtssoldaten dienten dort
als Bewacher, dokumentierten brieflich das elende Sterben der
Gefangenen und kommentierten Fotos, auf denen die verzweifelte
Nahrungssuche der Verhungernden abgebildet wurde, hämisch mit den
Worten: "Russen beim Grasfressen".
Auch bei der
Niederschlagung des Widerstands der Warschauer Juden half die
Wehrmacht mit. So konnte SS-Brigadegeneral Jürgen Stroop berichten:
"Je länger der Widerstand andauerte, desto härter wurden die
Männer der Waffen-SS, der Polizei und der Wehrmacht, die auch hier
in treuer Waffenbrüderschaft unermüdlich an die Erfüllung ihrer
Aufgaben herangingen und stets beispielhaft und vorbildlich ihren
Mann standen. Der Einsatz ging oft vom frühen Morgen bis in die
späten Nachtstunden." Und weiter: "Mutig kletterten dann
die Männer der Waffen-SS oder der Polizei oder Pioniere der
Wehrmacht in die Schächte hinein, um die Juden herauszuholen, und
nicht selten stolperten sie dann über bereits verendete Juden, oder
sie wurden beschossen." Stroop erklärt: "Es ist
festzustellen, dass auch die Pioniere der Wehrmacht die von ihnen
vorgenommenen Sprengungen von Bunkern, Kanälen und Betonhäusern in
unermüdlicher einsatzfreudiger Arbeit vollbrachten."
Bauer
musste auch die Bemerkung eines Fragestellers bejahen, der darauf
hinwies, dass damals in Nürnberg auch Kollaborateursverbände wie
die kroatische Ustascha und Stepan Banderas Organisation Ukrainischer
Nationalisten (OUN) nicht als verbrecherische Organisationen
verurteilt wurden (eine Nachlässigkeit, die es heute ermöglicht,
dass die ukrainische Asow-Kampftruppe in Deutschland Werbung für
sich betreiben kann). Die Zeit ließ es nicht zu, auf das
Nachkriegsbündnis britischer und vor allem US-amerikanischer
Geheimdienste mit diesen Gruppierungen näher einzugehen. So konnte
Bauer nur darauf hinweisen, dass es in Nürnberg erst einmal um die
deutschen Machthaber, den deutschen Faschismus gegangen sei. Es sei
damals eben auch etwas völlig Neues gewesen, Individuen zur
Verantwortung zu ziehen, "weil sie einen wirklich
verbrecherischen Staat organisiert haben".
Angesichts der
mangelhaften Aufarbeitung der NS-Verstrickung bundesdeutscher Eliten
zog Bauer den Schluss: "Dieser Neofaschismus ist auch ein Stück
des alten Faschismus." Die faschistische Denkweise sei erhalten
geblieben und lebe heutzutage wieder auf. Die alte deutsche Tradition
der Feindschaft gegen Russland werde heute in vielerlei Hinsicht
fortgesetzt, warnte Bauer. Es werde heute wieder zum Krieg gegen
Russland aufgerufen und Kriegstüchtigkeit und Siegessicherheit
verkündet. Auch sei der Kalte Krieg bis heute nicht beendet. Der
Kampf um die Ahndung der NS-Verbrechen sei ein harter Kampf und nur
teilweise erfolgreich gewesen. Die Lehren von Nürnberg seien zwar
nicht vergessen, würden aber nicht verwirklicht. Dabei bestehe die
Verpflichtung, sie auch umzusetzen.
Astrid Sigena und
Wladislaw Sankin sind freie Mitarbeiter bei RT
Hans Bauer ist
Vorsitzender der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären
Unterstützung (GRH) e.V. und Beiratsmitglied des Deutschen
Freidenker-Verbandes
Bild oben: Hans Bauer bei der
Podiumsdiskussion in Nürnberg am 22. November 2025.
© GDRF,
übernommen von RT DE
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